Ablauf des Gutachten
-
Warum muss ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben?
Eine Schweigepflichtentbindung ist erforderlich um die ärztliche Verschwiegenheitspflicht für alle medizinischen Belange gegenüber dem Auftraggeber aufzuheben. Anders ausgedrückt können wir die medizinischen Informationen, die wir aus den Unterlagen und der Begutachtung erhalten, ohne die Schweigepflichtentbindung nicht an den Auftraggeber übermitteln.
-
Wie viel Zeit sollte ich für den Termin einplanen?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich, da es von dem Gutachtenauftrag abhängt und zudem ob noch eine Röntgenuntersuchung nach dem Termin erforderlich werden sollte. Rechnen Sie mit mindestens 1 Stunde und bei einer Röntgenuntersuchung mit 2 Stunden.
-
Was muss ich zum Termin mitbringen?
Bringen Sie bitte alle für die Begutachtung relevanten medizinischen Unterlagen und die Aufnahmen (Röntgen, CT, MRT) mit. Von den Auftraggebern wird im Regelfall schon einiges an Unterlagen eingegangen sein, wir vergleichen und machen uns ggf. Kopien von noch relevanten Befunden.
-
Darf ich eine Begleitperson mitbringen?
Grundsätzlich ist es erlaubt, dass Sie eine Begleitperson, die Sie unterstützen kann, mitbringen, sofern das Ihr Wunsch ist. Die Begleitperson kann ggf. auch bei der Begutachtung mit anwesend sein, auch das nach Ihren Wünschen. Das letztere betrifft das chirurgische Fachgebiet.
-
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Das Gutachten wird, sobald alle notwendigen Befunde vorliegen, rasch erstellt werden. Wenn nicht irgendwelche unabsehbaren Besonderheiten eintreten, wird das Gutachten innerhalb von 4 Wochen dem Auftraggeber zugestellt werden.
-
Erhalte ich selbst eine Kopie des Gutachtens?
Eine Kopie des Gutachtens können Sie über den Auftraggeber erhalten, nicht über unser Institut. Wir schicken das Gutachten nach Fertigstellung an den Auftraggeber, die Verfügungsgewalt liegt beim Auftraggeber.
-
Was passiert, wenn ich einen Termin absagen oder verschieben muss?
Bitte melden Sie sich so rasch als möglich bei einer erforderlichen Terminabsage oder -verschiebung bei uns, telefonisch oder per Mail. Wir werden dann mit Ihnen die Situation besprechen und einen Ausweichtermin vereinbaren.
Anfahrt & Standort
-
Kann ich mir einen Standort aussuchen?
Es ist leider nicht möglich, dass Sie sich einen Untersuchungsstandort "aussuchen". Wir bemühen uns anhand Ihrer Adresse einen geeigneten Standort zu finden. Durch Terminbindung oder Anderes ist es nicht immer möglich, den Ihnen am nächsten liegenden Standort anzubieten.
-
Sind alle Standorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
Alle Standorte sind mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Wir empfehlen aufgrund der Parkplatzsituation und aufgrund der zentralen Lage der Standorte die Anreise mit den Öffentlichen.
-
Gibt es Parkmöglichkeiten vor Ort?
Es sind an allen Standorten Parkmöglichkeiten vorhanden, jedoch teils sehr begrenzt. Näheres zur Anfahrt und Parkmöglichkeiten wird Ihnen in unserem Anschreiben zum Termin der Untersuchung mitgeteilt.
-
Sind alle Standorte barrierefrei zugänglich?
Alle Standorte sind barrierefrei.
-
Gibt es einen Aufzug?
In den Standorten Hannover und Hamburg können Sie das Institut jeweils über einen Aufzug erreichen. In Bremen ist das Institut in der ersten Etage, womit sich die Frage nicht stellt.
Philosophie & Allgemein
-
Worin unterscheidet sich das Institut von anderen Gutachtenstellen?
In unserem Institut werden ausschließlich Gutachten erstellt. Es sind keine weiteren Arbeiten, die in einer Arztpraxis oder in einer Abteilung eines Krankenhauses anfallen, zu erledigen, womit wir uns auf die Gutachtenerstellung konzentrieren können.
-
Wie lange besteht das Institut bereits?
Seit dem 01.01.2026 hat das Institut offiziell die Arbeit aufgenommen. Der Chirurg Sebastian Zeyfang, ist bereits seit 2012 hauptberuflich als Gutachter tätig.
-
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Institut habe?
Sie können alle Fragen per Mail an info@medives.de oder telefonisch (0155 - 617 421 73) stellen. Die Fragen werden zeitnah beantwortet werden.
-
Welche Vorteile bietet die Zusammenarbeit mehrerer Fachrichtungen?
Der Vorteil der Zusammenarbeit liegt an den kurzen Wegen. Die notwendigen Befunde werden rasch ausgetauscht, alle Ergebnisse werden zusammengetragen und es erfolgt daher eine raschere Erstellung des endgültigen Ergebnisses aller Fachrichtungen, welches an den Auftraggeber übermittelt wird.